
Der Alkoholgehalt oder Alkoholgrad ist der Anteil des reinen Alkohols (d. h. Ethanols) an der Gesamtmenge eines Gemisches. Er wird bei Alkohol-Wasser-Mischungen oder Alkoholerzeugnissen als Volumenkonzentration reinen Alkohols bei 20 Grad Celsius (§ 2 Abs. 4 der Alkoholsteuerverordnung) meist in Volumenprozent (abgekürztes Einheitenzeichen: % Vol. oder Vol.-%[1]) angegeben, frühere Einheiten waren das Grad Stoppani, das Grad Tralles, das Grad Gay-Lussac und das Grad Sikes. Da Alkohol eine wesentlich geringere Dichte als Wasser besitzt, ist die Volumenprozentzahl höher als die Gewichtsprozentzahl. Die Bestimmung des Alkoholgehalts nennt man Alkoholometrie.
. . . Alkoholgehalt . . .
Der Alkoholgehalt in Getränken muss in der Europäischen Union gemäß Anhang XII der EU-Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV),[2] in Deutschland zuvor nach § 7b der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV), als Volumenprozent mit höchstens einer Dezimalstelle, gefolgt von „% vol“ angegeben sein; der Prozentzahl darf „Alkohol“ oder „Alk.“ vorangestellt werden. Statt „Alk.“ sah die LKMV „alc.“ vor, um diese Möglichkeit wurde die LMIV durch eine Berichtigung vom 18. November 2011 erweitert.[3] Der tatsächliche Alkoholgehalt darf dabei folgende Abweichungen aufweisen (Anlage XII LMIV):
- Bier (des KN-Codes 2203 00) mit einem Alkoholgehalt bis 5,5 % vol, sowie gegorene Getränke aus Weintrauben des KN-Codes 2206 00, die nicht Erzeugnisse im Sinne des Weingesetzes sind: 0,5 % vol
- Biere mit einem Alkoholgehalt über 5,5 % vol, schäumende Getränke aus Weintrauben des KN-Codes 2206 00, Apfelwein, Birnenwein, Fruchtwein und ähnliche Getränke aus anderen Früchten als Weintrauben, auch perlend oder schäumend; Met/Honigwein: 1,0 % vol
- Getränke mit eingelegten Früchten oder Pflanzenteilen: 1,5 % vol
- sonstige Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent: 0,3 % vol
Die bloße Forderung, „Volumenprozent“ anzugeben, lässt allerdings noch unbestimmt, ob die Volumenkonzentration oder der Volumenanteil (oder gar das Volumenverhältnis) anzugeben ist, vgl. #Beispiele für alternative Gehaltsangaben.
. . . Alkoholgehalt . . .