
Aliquotregister (auch Aliquotstimmen, Obertonregister oder Hilfsstimmen) sind Orgelregister, bei denen nicht der angeschlagene Ton selbst, sondern einer seiner (aliquoten) Obertöne erklingt.
. . . Aliquotregister . . .
Diese Register sind normalerweise nur in Verbindung mit mindestens einem Grundregister (etwa einem 8′-Register) zu spielen. In wenigen Fällen sind aber auch Kombinationen wie zum Beispiel 4′ + 2 2⁄3′ oder 2 2⁄3′ + 2′ einsetzbar. In Ausnahmefällen können eine Quinte 5 1⁄3′ oder 2 2⁄3′ oder eine Terz 1 3⁄5′ auch allein gespielt werden. Da durch den Einsatz einer Aliquote die Obertonzusammensetzung des Klanges verändert wird, dienen solche Aliquoten der Klangfärbung. Eine Ausnahme stellen Quinten in Prinzipalmensur dar, die zum Labialplenum gezogen werden.
Aliquotregister werden vorzugsweise für Soloregistrierungen verwendet.
Bei der Soloregistrierung gilt folgende Faustregel: Die in der Regel als gemischter Bruch angegebene Fußtonzahl wird in einen echten Bruch umgewandelt; der Zähler kennzeichnet dann das zu verwendende Grundregister (Beispiel: Das Grundregister zu 1 3⁄5′ = 8⁄5′ ist somit ein 8′). Da das Aliquotregister auch in deren Teiltonreihe enthalten ist, können jedoch auch um eine oder zwei Oktaven tiefer liegende Grundregister verwendet werden. So wird häufig die Kombination 8′ + 1 1⁄3′ verwendet. Da sich (zu) hoch liegende Aliquoten je nach Intonation manchmal nicht so gut mit dem Grundregister mischen, kann in solchen Fällen ein dazwischen liegendes Oktavregister vermitteln (8′ + 4′ + 1 1⁄3′).
Die meisten Aliquotregister sind für eine 8′-Basis (Obertöne zu 8′, also Quinte 2 2⁄3′, Terz 1 3⁄5′, Septime 1 1⁄7′ und None 8⁄9′) ausgelegt. Im Hauptwerk großer Orgeln und im Pedalwerk finden sich auch Aliquotregister, die eine 16′-Basis benötigen. Aliquotregister zur 4′-Basis sind mit Ausnahme der Quinte 1 1⁄3′ selten, da die Terz 4⁄5′ bei dem heute üblichen Manualumfang bis g3 fast die obere menschliche Hörgrenze erreicht. Die Aliquotregister selbst werden meistens grundtönig mit nur schwach ausgeprägtem eigenen Obertonspektrum intoniert, da ausgeprägte Obertöne der Aliquotregister einer klanglichen Verschmelzung mit den anderen gezogenen Registern (z. B. 8′, 4′, 2′, 1′) zu einem Gesamtklang entgegen stünden. Der Gesamtklang würde „auseinanderfallen“. Daher werden weite Mensuren bevorzugt. Für die typischen Soloregistrierungen werden die Aliquotregister meist mit weit mensurierten Registern in Oktavlage kombiniert, um eine optimale Klangverschmelzung zu erreichen.
Eine Orgelstimme aus mehreren Aliquotreihen ist eine gemischte Stimme.
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